Der Wald gehört der Bürgergemeinde, der Gemeinde oder Privaten. Er muss heute vielen Anforderungen gerecht werden: Freizeitaktivitäten im Wald sind sehr beliebt. Um unseren Wald damit nicht zu schädigen, sollen alle respektvoll handeln. Fairplay heisst das Zauberwort.
Der Reinacher Wald ist ein Stück Lebensqualität und wichtiges Naherholungsgebiet der Reinacher Bevölkerung. Er ist gut zu Fuss erreichbar. Hier können Sie spazieren, joggen – aber auch ausruhen, die Natur beobachten und einzigartige Augenblicke erleben. Die Ruhe und die frische Luft sind wohltuend.
Der Reinacher Wald verbessert die Lebensqualität und ist eine willkommene Erfrischung an heissen Sommertagen.
Der Reinacher Wald wird vom Forstrevier Angenstein bewirtschaftet.
Die Wälder in der Schweiz sind frei zugänglich und können fast ohne Einschränkung für
die Erholung genutzt werden, wenn Sie unsere Regeln für Fairplay im Wald respektieren.
Der Wald erfüllt verschiedene Funktionen. Er ist ein wahres Multitalent! Hier leben zahlreiche Lebewesen, er speichert CO2, produziert Sauerstoff und natürlich Holz. Er filtert auch unser Trinkwasser und spendet Schatten und kühle Luft. Hier kann man die Natur als Gast geniessen und sich erholen. Übrigens: Im Wald und am Waldrand leben fast die Hälfte aller in der Schweiz bekannten Pflanzen, Pilze und Tiere.
Freilaufende Hunde bedeuten Stress und Gefahr für Wildtiere. Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli müssen Hunde daher an der Leine bleiben. Auch der liebste Hund hat einen natürlichen Jagdtrieb. Ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Wildtieren ist das ganze Jahr hindurch wichtig. Dazu gehört auch das Mitnehmen der Hinterlassenschaften.
Was im Siedlungsgebiet gilt, gehört sich auch im Wald nicht. Littering ist verboten. Auch auf dem Waldboden verrottet Abfall nicht schnell genug und er kann für Tiere eine Gefahr sein. Auch das Deponieren von Grün- und Gartenabfällen ist nicht gestattet, damit sich Gartenpflanzen und Schadorganismen nicht unkontrolliert ausbreiten können und das Ökosystem im Wald nicht gestört wird.
Offene Feuer sind nur an den offiziellen Feuerstellen erlaubt. Es darf nur naturbelassenes Holz oder Holzkohle verwendet werden. Abfälle oder anderes Material zu verbrennen, ist auch im Wald verboten.
Wer im Freien feuert, sollte ein paar Regeln beachten. Das gilt an den Grillstellen im Wald ebenso wie im eigenen Garten:
Im "Waldknigge" sind 10 Punkte zusammengestellt. Die sind auch für Kinder interessant. Mehr Infos auf waldknigge.ch.
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