22.04.2025
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Gartenbad öffnet am 16. Mai mit moderaten Preiserhöhungen
Aufgrund der nötigen Sparmassnahmen der Gemeinde Reinach wird das Gartenbad erst am 16. Mai seine Tore öffnen, analog den umliegenden Bädern. In den ersten zwei Mai-Wochen kamen ohnehin jeweils nur wenige Badegäste, und auch das meist nur, wenn das Wetter stimmte. Während vom 1. Juli bis 15. August das Frühschwimmen weiterhin im gewohnten Rahmen möglich ist und das Gartenbad bis 20 Uhr offen bleibt, öffnet das Bad künftig vor und nach den Sommerferien erst um 10 Uhr und schliesst um 19 Uhr. Saisonschluss wird künftig fix Mitte September sein.
Auch bei den Eintritts- und Mietpreisen mussten Anpassungen vorgenommen werden. Die Preise waren seit 2017 unverändert geblieben, trotz der allgemeinen Teuerung und den stark gestiegenen Energiepreisen. Der Eintritt für Erwachsene kostet neu CHF 7, für Jugendliche CHF 5 und für Kinder CHF 3. Die weiteren Preise finden Sie auf der Gemeinde-Website www.reinach-bl.ch.
An- und Abmeldetermin Musikschule
Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht an der Musikschule auf Ende des Frühjahrsemesters 2025 (29. Juni 2025) beenden möchten, müssen sich bis spätestens am 15. Mai 2025 schriftlich abmelden. Bis zu diesem Datum nicht abgemeldete Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen gelten für das nächste Semester als angemeldet, was automatische Rechnungsstellung für das folgende Semester bedeutet. Das Abmeldeformular kann auf www.musikschulereinach.ch heruntergeladen werden.
Kinder, die neu in die Musikschule (Beginn am 11. August 2025) eintreten möchten, können sich ebenfalls bis zum 15. Mai 2025 schriftlich unter www.musikschulereinach.ch anmelden.
Für weitere Fragen erreichen Sie uns im Sekretariat unter der Telefonnummer: 061 511 64 70 oder schreiben Sie uns eine E-Mail auf musikschule@reinach-bl.ch. Das Sekretariat ist Montag bis Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet und am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr. Ab Mai ist das Sekretariat am Freitag nicht mehr besetzt.
Öffnungszeiten 1. bis 2. Mai 2025
Das Gemeindehaus, das Bestattungsbüro und der Werkhof bleiben am Donnerstag, 1. Mai (Tag der Arbeit) und Freitag, 2. Mai, geschlossen. Bei einem Todesfall kontaktieren Sie bitte ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Ab Montag, 5. Mai, gelten wieder die regulären Öffnungszeiten.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
Öffentliche Planauflage
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Projektbeschreibung:
S-2512594.1; Transformatorenstation Christoph Merian-Ring 12/9, Reinach, Primeo-Nr.: 46.540
«Neubau Transformatorenstation auf der Parzelle 7906 in der Gemeinde Reinach»
Koordinaten: 2612286/ 1259563
S-2513621.1; Transformatorenstation Christoph Merian-Ring 12/5, Reinach, Primeo-Nr.: 46.435
- Erweiterung der MS-Anlage um ein Leistungsschalter-Feld
Koordinaten: 2612103/ 1295617
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die «Primeo Netz AG, Weidenstrasse 27, 4142 Münchenstein» die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen zum Projekt werden vom 28.04.2025 bis 27.05.2025 in der Gemeinde Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach öffentlich aufgelegt und sind zu den Öffnungszeiten des Stadtbüros einsehbar.
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf
https://esti-consultation.ch/pub/5141/e44830e509 online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen.
Diese sind im Wesentlichen:
a) Einsprachen gegen die Enteignung;
b) Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c) Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e) die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Baugesuche
006/25 – K 0234/2025
Gesuchsteller - Meister Lackierwerk & Pulverbeschichtung GmbH, Duggingerstrasse 20, 4153 Reinach
Projekt - Einbau Einbrennofen und Pulverkabine mit Abgasanlage sowie Aussentür (Imbiss)
Parz. 2527, Duggingerstrasse 20
Projektverfasser - Everest Wohnbau GmbH, Am Kägenrain 1-3, 4153 Reinach
013/25 – K 0321/2025
Gesuchstellerin - Kraus Sophie, Waldweg 9, 4153 Reinach
Projekt - An- und Umbau Einfamilienhaus und Carport
Parz. 2098, Waldweg 9
Projektverfasser - Herzog Ritter Architekten, Herzog Stefan Zwingenstrasse 12, 4053 Basel
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 25. April bis 5. Mai 2025 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.
Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung