21.01.2026
Das Baugebiet "Buechloch", im Eigentum der FAGUS Immobilien AG, liegt am Siedlungsrand zum Bruderholz hin. Im vereinfachten Quartierplanverfahren sollen die zonenrechtlichen Rahmenbedingungen für fünf Mehrfamilienhäuser mit insgesamt max. 39 Wohnungen geschaffen werden.
Der Gemeinderat hat am 13. Januar 2026 den Quartierplan „Buch-Hain II“ bestehend aus Plan und Quartierplan-Reglement im vereinfachten Quartierplanverfahren beschlossen.
Das öffentliche Planauflageverfahren wird gestützt auf § 31 und § 42 des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft vom 22. Januar bis zum 20. Februar 2026 durchgeführt.
Die Quartierplanung „Buch-Hain II“ kann während der Auflagefrist auch im Lichthof des Gemeindezentrums im EG (während der Öffnungszeiten) eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen an: Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach
Unterlagen zum Quartierplan (Stand öffentliche Planauflage):
Ergänzende Planungsunterlagen
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren zum Quartierplan «Buch-Hain II» fand vom 29. April bis zum 29. Mai 2024 statt. Der Gemeinderat hat die Mitwirkungseingaben geprüft und im Mitwirkungsbericht Stellung genommen.
Einen Quartierplan und ein Quartierplan-Reglement gibt es sowohl beim vereinfachten Quartierplanverfahren als auch beim «ordentlichen» Quartierplanverfahren. Das Wort «vereinfacht» bezieht sich dabei nicht auf den Inhalt der Planung, sondern auf das Verfahren. Beim vereinfachten Quartierplanverfahren ist der Gemeinderat vom Souverän legitimiert, Quartierpläne zu erlassen, sofern die Zonenvorschriften Siedlung bereits entsprechende Bestimmungen über Art und Mass der Nutzung und Gestaltung sowie über die verkehrsmässige Erschliessung enthalten. Dies ist beim Buch-Hain der Fall. Der Einwohnerrat hat im Rahmen seiner Beratung zu den Zonenvorschriften Siedlung 2014 beschlossen, dass die Zone mit Quartierplanpflicht «Buechlochpark» auch im vereinfachten Verfahren entwickelt werden darf. Diese Regelung gilt daher seit der Rechtskraft der neuen Zonenvorschriften Siedlung im 2015.
Im Zonenreglement Siedlung von 2015 ist in §28, Abs. 4 folgendes festgelegt: «In der Zone mit Quartierplanpflicht «Buechlochpark» kann die Quartierplanung nach dem vereinfachten Verfahren erlassen werden, wenn sich Art und Mass der Nutzung im Rahmen der Wohnzone W2a bewegt und die Verkehrserschliessungssituation sinnvoll geklärt werden kann.»
Weiter regelt §27 in Zonenreglement Siedlung die Grundsätze, welche bei allen vereinfachten Quartierplanverfahren in Reinach angewendet werden können. Dies sind u.a. ein Nutzungsbonus von max. 8%, der zur Grundnutzung gewährt werden kann oder dass gegenüber der Grundzone sich das Gebäudeprofil um ein zusätzliches Vollgeschoss erhöhen kann.
Für den nächsten Quartierplan «Buch-Hain» bedeutet dies, dass Art und Mass der Nutzung bereits über die Zonenvorschriften Siedlung vorgegeben sind. Das Verfahren ändert sich dahingehend, dass der Quartierplan vom Gemeinderat und nicht mehr vom Einwohnerrat beschlossen wird. Der Einwohnerrat hat im Rahmen der Zonenplanung Siedlung bereits über die Grundsätze des Quartierplans «Buch-Hain» im vereinfachten Verfahren entschieden. Ein Referendum kann gegen einen Quartierplan, der im vereinfachten Verfahren erstellt wird, nicht ergriffen werden. Eine öffentliche Mitwirkung und auch die öffentliche Planauflage zum Quartierplan muss jedoch immer – unabhängig vom Verfahren – stattfinden.
Als zusätzliche neue Randbedingung hat das kantonale Amt für Raumplanung im Oktober 2021 darauf hingewiesen, dass für die Zone mit Quartierplanpflicht ein Naturinventar zu erstellen ist. Die Gemeinde Reinach hat im Frühjahr 2022 die Ausarbeitung eines Naturinventars bei MerNatur Naturschutzbiologie GmbH für das QP-Areal sowie die daran angrenzenden Gebiete in Auftrag gegeben.
Fazit der Inventarisierung: Das Buchloch ist eine typische Landschaft an einem Hang des Bruderholzes in der Sundgauer Hügellandschaft. Das Hauptgepräge wird durch die Wasserführung und daher einige wertvolle Feuchtbereiche bestimmt. Die Biodiversität ist in vielen Bereichen unterdurchschnittlich bis höchstens durchschnittlich. In wenigen Bereichen ragt die Biodiversität heraus (Amphibien, Fledermäuse), worin sie regionale Bedeutung erhält. Trotzdem ist die Biodiversität alles in allem durchschnittlich.
Bautätigkeiten sind mit umfassenden naturschützerischen Auflagen und flankierenden Aufwertungen zu ergänzen. Innerhalb des QP-Areals sind u.a. die Flugkorridore für Fledermäuse und Kleinstrukturen als Lebensräume und Verbindungselemente für Wanderungen von Amphibien und Kleintieren sicherzustellen.
Alle schützenswerten Objekte werden mit Beschreibung, Schutzzielen, Schutz- und Pflegemassnahmen über den nächsten Quartierplan grundeigentümerverbindlich festgelegt.
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