Gestaltung von Grabmälern

Grabsteine wie auch die Beschriftung von Urnennischenwänden sind in Reinach bewilligungspflichtig. Es bestehen Vorschriften bezüglich Dimensionen, Gestaltung und Zeitpunkt des Setzens von Grabmälern. 

Für die Erstellung eines Grabmals können Sie einen Steinmetz Ihrer Wahl beauftragen, der seinerseits auf der Verwaltung eine Bewilligung dafür einholen muss.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Mirjam Anderhalden, E-Mail bestattungen@reinach-bl.ch, Tel. 061 511 60 00

 

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