Amtliche Mitteilungen der KW 04/2025

21.01.2026

In den Amtlichen Mitteilung dieser Woche finden Sie Informationen zur Planauflage Quartierplan „Buch-Hain II“, zur Körperschaft «justitia.swiss», sowie Hinweise zu Gaskartuschen und Gefahrenstoffen in der Weissblechsammlungen und die aktuellen Anlass- und Abfalldaten.


AUS DEM GEMEINDERAT

Planauflage Quartierplan „Buch-Hain II“
Der Gemeinderat hat am 13. Januar 2026 den Quartierplan „Buch-Hain II“ bestehend aus Plan und Quartierplan-Reglement im vereinfachten Quartierplanverfahren beschlossen.
Das öffentliche Planauflageverfahren wird gestützt auf § 31 und § 42 des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft vom 22. Januar bis zum 20. Februar 2026 durchgeführt.
Die Quartierplanung „Buch-Hain II“ kann während der Auflagefrist im Lichthof des Gemeindezentrums im EG (während der Öffnungszeiten) oder im Internet unter www.reinach-bl.ch/Buch-Hain II eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen an: Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach

Vernehmlassung: Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die Körperschaft «justitia.swiss»
Mit dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) wird die zentrale Plattform «justitia.swiss» als öffentlich-rechtliche Körperschaft geschaffen. Ziel ist eine sichere, einheitliche elektronische Kommunikation zwischen Justizbehörden und professionellen Rechtsanwenderinnen und -anwendern. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) hält fest, dass die Gemeinden dadurch weder organisatorisch noch finanziell betroffen sind. Der Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Vereinbarung erscheint zweckmässig und verursacht
für die Gemeinden keine Mehrbelastungen. Der VBLG nimmt die Vorlage daher zur Kenntnis und erhebt keine Einwände. Der Gemeinderat schliesst sich der Stellungnahme des VBLG an.

 
 


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Gräberräumung auf dem «Dorffriedhof» und «Friedhof Fiechten»
Nach Erreichen der reglementarischen Ruhezeit werden per 28. Februar 2026 folgende Grabstätten aufgehoben:

Dorffriedhof
Familienurnennischen Nr. -
Familienurnengräber Nr. 400
Familienerdgräber Nr. 249, 256, 304, 305, 309, 327, 335, 346

Friedhof Fiechten
Gemeinschaftsgräber Nr. 269-278
Urnengräber Nr. 4087-4093, 4095-4097, 4099-4102, 4104
Urnennischen Nr. 115-117, 119, 120, 122-131, 133-136
Erdbestattungsgräber Nr. 3488-3507
Kindergräber Nr. 2222 - 2223

Die Angehörigen sind gebeten, allfällige Grabpflegeaufträge bei ihrem Gärtner zu kündigen. Die Gräber sollten bis Ende Februar 2026 abgeräumt sein. Die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine und Anpflanzungen werden anschliessend kostenlos durch das Friedhofpersonal der Gemeinde Reinach entfernt und entsorgt. Seit Oktober 2025 wird die Gräberräumung auf den beiden Friedhofsanlagen veröffentlicht. Auskunft erteilt das Bestattungsbüro, 061 511 60 00.

Gaskartuschen und Gefahrenstoffe nicht in Weissblechsammlungen
Kurz vor Weihnachten kam es bei der Leerung eines Entsorgungscontainers beim Surbaum zu einem Brand. Glücklicherweise kamen keine Personen zu Schaden. Die Ursache war eine falsch entsorgte Gaskartusche.
In der Alu-/ Weissblechsammlung dürfen nur Getränke- und Lebensmitteldosen entsorgt werden. Mit Chemikalien oder sonstigen Gasen befüllte Behältnisse sind nicht erlaubt, auch wenn kein Gefahrensymbol aufgedruckt ist. Druckbehälter, Gaskartuschen, Rahmbläserkapseln, Farbspraydosen usw. gehören in den Sonderabfall, Pfannen in die Metallabfuhr.

 
 

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im .


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.

 
 
 
 
 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 
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